Service für Betriebe
Der Kreishandwerkerschaft Main Taunus sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts folgende Aufgaben durch Gesetz und Satzung zugeordnet:
- die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahr zu nehmen
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen
- die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen
- die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
Mitteilungen
Verabschiedung von Herrn Wolfgang Kollmeier
In einer kleinen Feierstunde am 12. Januar 2012 wurde der scheidende Schulleiter der Konrad-Adena...